Public Private Partnership

Zusammenarbeit von Städte und Kommunen mit der HVP

Baulandentwicklung und Erschließung wird von Kommunen zunehmend in Kooperation mit privaten Unternehmen (Public Private Partnership PPP) vorgenommen. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden städtebauliche Verträge, wie z. B. der Erschließungsvertrag.

Die HVP übernimmt in Abstimmung mit der Kommune die Baulandentwicklung und Erschließung. Die Planungshoheit verbleibt bei der Kommune. Das wirtschaftlichen Risiko sowie die Vermarktung der erschlossenen Grundstücke übernimmt die HVP.