Public Private Partnership
Zusammenarbeit von Städte und Kommunen mit der HVP
Baulandentwicklung und Erschließung wird von Kommunen zunehmend in Kooperation mit privaten Unternehmen (Public Private Partnership PPP) vorgenommen. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden städtebauliche Verträge, wie z. B. der Erschließungsvertrag.
Die HVP übernimmt in Abstimmung mit der Kommune die Baulandentwicklung und Erschließung. Die Planungshoheit verbleibt bei der Kommune. Das wirtschaftlichen Risiko sowie die Vermarktung der erschlossenen Grundstücke übernimmt die HVP.
Aufgaben der HVP
Vorteile für die Kommune
Aufgaben der HVP
Aufgaben der HVP
- Erwerb der Flächen
- Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Baurechts und zur Erschließung
- Veräußern baureifer, bauträgerfreier Grundstücke an Bauwillige
Vorteile für die Kommune
Vorteile für die Kommune
- Keine Belastung des Haushaltes; keine Vorfinanzierung; kein 10%-iger Eigenanteil
- Keine Belastung durch Veranlagungsverfahren
- Erhalt der faktischen Planungshoheit
- Berücksichtigung kommunaler Belange
- Keine Bauträgerbindung (freie Wahl des Haustyps)
- Förderung der regionalen Bauwirtschaft